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Die Deutsche Rentenversicherung informiert

03.05.2024
Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner

Welche Neuregelungen sind bei den Erwerbsminderungsrenten geplant?

Mit den Neuregelungen werden Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten umgesetzt. Einen pauschalen Zuschlag zur Rente werden diejenigen erhalten, bei denen die Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat.

Der Zuschlag wird auf Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte berechnet, die der am 30. Juni 2024 beanspruchten Rente zugrunde liegen.

Begann die Rente in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014, beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Liegt der Rentenbeginn in der Zeit von Juli 2014 bis Dezember 2018, gibt es einen Zuschlag in Höhe von 4,5 Prozent.

Die Erhöhung der Rente erfolgt zum 1. Juli 2024.

Wer wird von der Neuregelung profitieren?

Von der Neuregelung werden ab 1. Juli 2024 alle profitieren, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat. Zusätzlich werden alle Bezieherinnen und Bezieher einer laufenden Alters- oder Hinterbliebenenrente, bei denen unmittelbar zuvor eine solche Erwerbsminderungsrente gezahlt wurde, einen Zuschlag erhalten.

Daneben werden auch Erziehungs- und Hinterbliebenenrenten, bei denen grundsätzlich eine Zurechnungszeit für die Berechnung zu berücksichtigen ist, einen pauschalen Zuschlag zur Rente erhalten. Voraussetzung ist auch hier, dass der Rentenbeginn in der Zeit von 2001 bis 2018 lag. Zusätzlich darf die oder der verstorbene Versicherte keine eigene Rente bezogen haben.

Insgesamt sollen laut Gesetz circa drei Millionen Renten einen Zuschlag erhalten.

Muss ein Antrag gestellt werden?

Nein, niemand muss einen Antrag stellen. Die Rentenversicherung wird automatisch prüfen, wer Anspruch auf einen pauschalen Zuschlag zu seiner Rente hat. Die Auszahlung wird dann ebenfalls automatisch erfolgen. Niemand muss etwas unternehmen. Die Rentenversicherung wird zu gegebener Zeit weiter informieren.

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