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Rathaus & Verwaltung

örtliche Rechnungsprüfung

Die örtliche Rechnungsprüfung ist Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses. Die Mitglieder dieses Ausschusses werden vom Gemeinderat bestimmt. Seit Mai 2020 ist der Rechnungsprüfungsausschuss wie folgt besetzt:

  1. Franz Ottmar Klappenberger (Vorsitzender)
  2. Alexander Schüll (stv. Vorsitzender)
  3. Sabine Kettiner
  4. Markus Wolz

Die Jahresrechnung ist innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und dem Gemeinderat vorzulegen. Danach ist die örtliche Rechnungsprüfung durchzuführen und eine Niederschrift darüber zu fertigen (Art. 3 Abs. 1 GO). Nach Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten hat der Gemeinderat alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung festzustellen und über die Entlastung zu beschließen (Art. 102 Abs. 2 u. 3 GO).

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