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Parkerleicherungen für Schwerbehinderte

Um Parkerleichterungen für Schwerbehinderte zu erhalten, benötigen Sie einen Parkausweis. Das Ausmaß der Parkerleichterung und der Umfang der Genehmigung bemisst sich nach dem Grad der körperlichen Beeinträchtigung, welcher vom ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales) amtlich festgestellt worden ist.
Anträge auf Parkerleichterungen können daher nur zu einer positiven Entscheidung führen, wenn die notwendigen medizinischen Anforderungen vorher amtlich durch das ZBFS bescheinigt wurden.
 

EU-einheitlicher Parkausweis 

Folgende Personen können einen EU-einheitlichen Parkausweis erhalten:

  • Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG")
  • Blinde (Merkzeichen "Bl")
  • Contergangeschädigte (d.h. Personen mit beidseitiger Amelie oder  Phokomelie) und Personen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (z.B. völliger Funktionsverlust der Arme einschließlich der Schulter und Ellenbogengelenke) 

 


Orangefarbener Parkausweis (Bundesgebiet)
          

Folgende Personen können einen orangefarbenen Parkausweis erhalten:​

  • Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.
  • Schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 60 vorliegt.
  • Schwerbehinderte Menschen mit mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 70 vorliegt.
  • Eine Ausnahmegenehmigung kann auch denjenigen schwerbehinderten Menschen erteilt werden, dienach versorgungsärztlicher Feststellung dem o.g. Personenkreis gleichzustellen sind.

Mit dem orangefarbenen Parkausweis ohne Rollstuhlsymbol dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht auf Schwerbehindertenparkplätzen abstellen. Dafür bietet dieser Ihnen eine Vielzahl an Parkerleichterungen im gesamten Bundesgebiet.
 

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen und der Antragstellung erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung

Weitere Infos:

ZBFS - Zentrum Bayern Familie und Soziales
 

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Marika Hartmann
Sachbearbeiterin
09392 / 9762-1209392 / 9762-20Nr. 1Marika.Hartmann@Dorfprozelten.de

Formulare

Informationen aus dem BayernPortal

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