Sitzungstermine des Gemeinderates
Die nächste
geplante Sitzung
des Gemeinderates
findet am
Dienstag, 10.12.2024
um 19:30 Uhr
statt.
Sitzungsort:
Altes Rathaus
Tagesordnungspunkte
Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass jeder Deutsche grundsätzlich nur einen deutschen Pass besitzen darf. Ausnahmen sind möglich, sofern ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Pässe nachgewiesen wird. Über die Annahme der restriktiv zu behandelnden Ausnahmeregelung hat ausschließlich die Passbehörde zu entscheiden.
In der Regel wird ein berechtigtes Interesse immer dann gegeben sein, wenn jemand aus beruflichen Gründen viel reisen muss und wegen der zeitlichen Verzögerung der Visabeschaffung ein Pass nicht mehr ausreicht. Aus beruflichen und privaten Gründen ist das berechtigte Interesse auch dann anzunehmen, wenn Personen in einen Staat einreisen wollen, der Deutschen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem ersten Pass ersichtlich ist, dass sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben oder aufhalten wollen (z.B. Einreise in arabische Staaten und Einreisesichtvermerke des Staates Israel im Pass).
Die Nachweise für das berechtigte Interesse an einem zweiten oder weiteren Pass können vielfältig sein. Wird ein weiterer Pass aus beruflichen Gründen (z.B. für Prokuristen oder Monteure) benötigt, so kann die Notwendigkeit durch eine schriftliche Bestätigung der Firmenleitung nachgewiesen werden. Bei selbständig oder freiberuflich Tätigen kann als Nachweis eventueller Briefverkehr mit ausländischen Geschäftspartnern dienen. Wird ein zweiter Pass aus privaten Gründen beantragt, dann kann als Nachweis für das berechtigte Interesse z.B. eine Buchung eines Reiseunternehmens oder ein Flugticket gefordert werden.
Es kann nicht generell davon ausgegangen werden, dass für häufige Auslandsreisen automatisch immer zwei Pässe benötigt bzw. genehmigt werden. Ebenso ist ein mit Sichtvermerken vollständig bestempelter Pass allein kein Grund für die Ausstellung eines weiteren Passes. Auch die Tatsache, dass bereits in der Vergangenheit mehrere Pässe geführt wurden, kann ohne Angabe konkreter, schlüssig nachvollziehbarer Gründe nicht automatisch die Ausstellung eines Zweitpasses begründen.
Die Gebühr für den Zweitpass beträgt 60 €. Für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gebühr 37,50 €.
Der Zweitpass ist 6 Jahre gültig.
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Marika Hartmann Sachbearbeiterin | 09392 / 9762-12 | 09392 / 9762-20 | Nr. 1 | Marika.Hartmann@Dorfprozelten.de |