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Rathaus & Verwaltung

Winterdienst

Sowohl die Gemeinde als auch die Grundstücksbesitzer haben Sorge dafür zu tragen, dass die Straßen und Gehsteige von Schnee und Eis freigeräumt werden. Dabei ist die Räum- und Streupflicht der Kommune nicht so umfangreich, wie von manchen Bürgern angenommen wird. Innerhalb der geschlossenen Ortschaften ist die Räumpflicht nur für verkehrswichtige und gefährliche Stellen vorgeschrieben.

Die Räum- und Streupflicht beginnt grundsätzlich vor dem Einsetzen des Haupt- und Berufsverkehrs um 6.30 Uhr und endet mit dem allgemeinen Tagesverkehr um 20.00 Uhr. Unsere Bauhofmitarbeiter sind bemüht, diese Aufgaben pflichtgemäß zu erfüllen.

Die Räum- und Streupflicht für den Fußgängerverkehr ist Aufgabe des jeweiligen Grundstücksanliegers.

Einzelheiten können Sie in der Straßenreinigungsverordnung nachlesen:

 

Für Sie zuständig

AnsprechpartnerTelefonTelefaxZimmerE-Mail
Michael Plechinger
Bauhofleiter
0170 / 9342241Bauhof
Alexander Hörnig
Stellvertreter
0175 / 1629836Bauhof
Florian Haberl
Mitarbeiter
0175 / 4172398Bauhof

Satzungen / Verordnungen

Informationen aus dem BayernPortal

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