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Reparaturbonus für Elektrogeräte im Landkreis Miltenberg

10.01.2024
Reparieren statt wegwerfern

Landkreis

Mit der Zahlung eines Reparaturbonus will der Landkreis Miltenberg einen Anreiz schaffen, defekte Elektrogeräte im Sinne der Nachhaltigkeit reparieren zu lassen anstatt sie wegzuwerfen.

Wer kann eine Förderung beantragen? 

  • Privatpersonen mit Wohnsitz im Landkreis Miltenberg
  • Reparaturbonus kann einmal pro Quartal beantragt werden
  • Unternehmen, Vereine, Schulen etc. sind nicht antragsberechtigt 

Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Reparaturbonus. Er wird nur gewährt, solange die bereitgestellten Fördermittel zur Verfügung stehen.

Weitere Infos und das Antragsformular finden Sie auf der Seite vom Landratsamt Miltenberg.

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