Grußwort
Bürgermeisterin
Elisabeth Steger
08.02.2021
Wir bitten um Beachtung.
Wir weisen alle Haus- und Grundstücksbesitzer auf ihre Räum- und Streupflicht hin. Nach der Verordnung der Gemeinde Dorfprozelten über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen sind im Winter
Der geräumte Schnee ist oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.
Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer "Reinigungs- und Winterdienstverordnung".
Bitte fahren Sie den winterlichen Verhältnissen angepasst.
Kategorien: Die Gemeinde Dorfprozelten informiert