Grußwort
Bürgermeisterin
Elisabeth Steger
02.07.2021
Änderung ab dem 01.01.2021
Zum 1. Januar 2021 hat sich die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen geändert. Seit dem 1. Januar 2021 beantragte Kinderreisepässe werden mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt.
Kinderreisepässe können innerhalb des Gültigkeitszeitraums mehrfach verlängert bzw. aktualisiert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
ACHTUNG: Kinderreisepässe, die vor dem 31.12.2020 beantragt wurden, waren bisher 6 Jahre gültig (maximal bis zum 12. Lebensjahr des Kindes). Seit dem 1.1.2021 müssen auch diese Kinderreisepässe bei Aktualisierung des Lichtbildes auf eine Gültigkeit von nur noch einem Jahr begrenzt werden.
Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass. Soll für das Kind unter 12 Jahren ein Reisedokument mit mehrjähriger Gültigkeit ausgestellt werden, kann – in Abhängigkeit vom Reiseziel – ein regulärer Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.
Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt und ausgehändigt. Sie benötigen ein biometrisches Passbild. Für Kinder unter zehn Jahren gelten dabei weniger strenge Vorgaben als für Erwachsene.
Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass für die Beantragung keine Fingerabdrücke erfasst werden.
Bitte beachten Sie:
In einige Länder (z. B. in die USA) kann nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass ein elektronisches Speichermedium enthält (Chip). Wenn Ihr Kind mit einem Kinderreisepass einreisen möchte, benötigt es daher zusätzlich ein Visum.
Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Weitere Infos finden Sie auf unserer Seite unter Bürgerservice/ A-Z - Suche/ Ausweis-, Pass- und melderechtlichen Angelegenheiten/ Kinderreisepass.
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