Grußwort
Bürgermeisterin
Elisabeth Steger
30.07.2019
Alle Kinder (ab Geburt) benötigen bei Auslandsreisen ein eigenes Reisedokument
Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Für Kinder unter 12 Jahren kann der Kinderreisepass beantragt werden.
Der Kinderreisepass ist 6 Jahre gültig und wird höchstens bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ausgestellt oder verlängert. Eine Aktualisierung des Kinderreisepasses (z. B. ein neues Lichtbild, Änderung der Augenfarbe oder Größe) kann jederzeit erfolgen. Er wird allerdings von einigen Ländern nicht zur Einreise bzw. visumfreien Einreise anerkannt. Sollten Sie mit einem Kinderreisepass verreisen wollen, kontrollieren Sie bitte unter dem nachfolgenden Link, ob die Bestimmungen Ihres Reiselandes die Einreise von Kindern mit Kinderreisepässen zulassen.
Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt und ausgehändigt. Sie benötigen ein biometrisches Passbild.
>Auswärtiges Amt - Sicher Reisen
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