Grußwort
Bürgermeisterin
Elisabeth Steger
18.06.2018
Infos zur finanziellen Hilfe des Staates
Wohngeld - eine finanzielle Hilfe des Staates für einkommensschwache Bürger zu ihren Wohnkosten - gibt es als Mietzuschuss für Mietwohnungen und Lastenzuschuss bei Eigenheimen, Eigentumswohnungen, etc.
Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht und wenn ja, in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab: von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, von der Höhe des Gesamteinkommens und von der Höhe der Miete beziehungsweise monatlichen Belastung.
Interessant für Familien mit schulpflichtigen Kindern ist auch der Aspekt, dass selbst durch einen auch nur geringen Wohngeldanspruch gleichzeitig Anspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe besteht. Dieser beinhaltet z.B. die Möglichkeit der Kostenübernahme für Schulausflüge und Klassenfahrten oder eine jährliche Unterstützung für Schulbedarf von 100 Euro.
Informationen und eine unverbindliche Einschätzung, ob eine Antragstellung Erfolg haben könnte, erhalten Sie von den Sachbearbeitern der Wohngeldstelle des Landratsamtes Miltenberg (Dienststelle Obernburg), Tel.: 06022-6200-0.
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