Grußwort
Bürgermeisterin
Elisabeth Steger
21.12.2022
Die häufigsten Fehler bei der Abgabe der Grundsteuererklärung
Bis 31. Januar 2023 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer (Stichtag 1. Januar 2022) von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft eine Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben.
Damit die Erklärungen einfach, schnell und korrekt abgegeben werden können, werden im Infoschreiben des Finanzamtes die häufigsten Fehler aufgezeigt, die zu einer zu hohen Grundsteuer führen und leicht vermieden werden können. Genauere Details dazu sind in den Hilfetexten bei der Erklärungsabgabe in ELSTER bzw. in den Ausfüllanleitungen zu den Vordrucken zu finden.
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