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Grundsteuerreform - die neue Grundsteuer in Bayern

20.07.2022
Achtung: Fristverlängerung bis 31.01.2023

Grundsteuer

Um die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer ermitteln zu können, müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer (Stichtag: 1. Januar 2022) von Grundstücken (z. B. einem Einfamilienhaus, einer Eigentumswohnung oder eines Gewerbegrundstücks) und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (dazu zählen z. B. auch einzelne oder mehrere land- und forstwirtschaftliche Flurstücke) eine Grundsteuererklärung einreichen.

Die Grundsteuererklärung ist zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Januar 2023 (Frist verlängert) abzugeben. Hierzu wurden die Eigentümerinnen und Eigentümer am 30. März 2022 durch eine Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern öffentlich aufgefordert. 

Hilfe beim Ausfüllen der Formulare finden Sie hier

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