Grußwort
Bürgermeisterin
Elisabeth Steger
20.02.2025
Wegfall Jugendfischereischein ab 01.01.2025
Seit dem 1. Januar 2025 können alle Minderjährigen ab Vollendung des siebten (statt bisher zehnten) Lebensjahres mit Begleitperson ohne Fischereischein angeln. Der Jugendfischereischein wurde abgeschafft. Dadurch entfallen auch die damit verbundenen Behördengänge und Kosten.
Für das Fischen von Kindern und Jugendlichen gilt nun folgende Rechtslage:
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