Gemeinde Dorfprozelten Gemeinde Dorfprozelten

Fischen für Kinder und Jugendliche

20.02.2025
Wegfall Jugendfischereischein ab 01.01.2025

Seit dem 1. Januar 2025 können alle Minderjährigen ab Vollendung des siebten (statt bisher zehnten) Lebensjahres mit Begleitperson ohne Fischereischein angeln. Der Jugendfischereischein wurde abgeschafft. Dadurch entfallen auch die damit verbundenen Behördengänge und Kosten.

Für das Fischen von Kindern und Jugendlichen gilt nun folgende Rechtslage:

  • Alle Kinder und Jugendlichen von sieben bis einschließlich 17 Jahren dürfen in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers selbst fischen (Art. 47 Abs. 2 Satz 1 BayFiG).
  • Kinder und Jugendlichen können zudem auch weiterhin an die Fischerei herangeführt werden ("Schnupperangeln").
  • Unabhängig davon können Jugendliche ab 14 Jahren nach bestandener Fischerprüfung den Fischereischein auf Lebenszeit erwerben, um allein und eigenverantwortlich zu fischen. Hierbei muss dann die Fischereiabgabe bezahlt und ein regulärer Erlaubnisschein erworben werden.

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