Grußwort
Bürgermeisterin
Elisabeth Steger
16.01.2025
Briefwahlunterlagen können erst ab Februar versendet werden.
Wenn Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal abstimmen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein. Diesen Wahlschein mit den dazugehörigen Briefwahlunterlagen können Sie -online- und somit ganz bequem rund um die Uhr beantragen.
Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Die Briefwahlunterlagen können auch weiterhin schriftlich beantragt werden. Dafür benötigen wir Ihr Wahlbenachrichtigungsschreiben ausgefüllt und unterschrieben zurück.
Möchten Sie auch für Familienangehörige die Briefwahlunterlagen abholen, dann vergessen Sie bitte nicht, die Vollmacht auf der Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsschreibens auszufüllen.
Alle wahlberechtigten Bürger erhalten bis spätestens 02.02.2025 einen Wahlbenachrichtigungsbrief. Sollte dies nicht der Fall sein, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf (Tel 09392/9762-12 oder per E-Mail an marika.hartmann@dorfprozelten.de).
Die Briefwahlunterlagen werden versandt, sobald die Stimmzettel vorliegen.
Laut einer Information des Bayerischen Innenministeriums wird die Ausstellung von Briefwahlunterlagen voraussichtlich ab Anfang Februar 2025 möglich sein. Hintergrund ist, dass die Beschlussfassung über die Zulassung der Wahlvorschläge erst Ende Januar erfolgt und vorher der Druck von Stimmzetteln gar nicht möglich wäre.
Bürgerbüro
Gemeinde Dorfprozelten
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