Grußwort
Bürgermeisterin
Elisabeth Steger
12.09.2019
... eine finanzielle Anerkennung für Pflegebedürftige oder deren Helfer
Das Bayerische Landespflegegeld wurde erstmals im Jahr 2018 eingeführt und beträgt 1.000 Euro pro Jahr. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme.
Ein einmal gestellter Antrag wirkt für die nachfolgenden Pflegegeldjahr fort, es muss also nicht jedes Jahr ein neuer Antrag gestellt werden. Fallen die Anspruchsvoraussetzungen aber weg, muss die Landespflegegeldstelle unverzüglich informiert werden. Besteht kein Anspruch mehr, wird der Bescheid entsprechend zurückgenommen.
Den Antrag und weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter
www.landespflegegeld.bayern.de
Den Flyer und Antrag erhalten Sie auch bei uns in der Gemeindeverwaltung (ZiNr. 3, Marika Hartmann).
Kategorien: Die Gemeinde Dorfprozelten informiert