Grußwort
Bürgermeisterin
Elisabeth Steger
15.11.2022
Anträge bis 28.02.2023 möglich
Der Bayerische Landtag hat am 6. April 2022 beschlossen, dass gehörlose Menschen in Bayern zum teilweisen Ausgleich der vorgenannten Belastungen auf Antrag eine Einmalzahlung in Höhe von 145 Euro erhalten sollen. Diese anrechnungsfreie Einmalzahlung ist an keinen bestimmten Verwendungszweck gebunden und erfolgt durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).
Weitere umfassende Informationen rund um die Einmalzahlung und die Antragstellung finden Sie auf der Seite des ZBFS.
>> Zentrum Bayern Familie und Soziales
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