Grußwort
Bürgermeisterin
Elisabeth Steger
04.03.2022
Das Landratsamt Miltenberg bittet um Beachtung!
Es kommt in letzter Zeit häufiger vor, dass unsere Müllfahrzeuge in zugeparkte Straßen nicht einfahren können. Folgen sind, dass die Mülltonnen in den betroffenen Straßen nicht geleert werden können und auch Sperrmüll nicht geladen werden kann. Die betroffenen Bürger*innen äußern ihren Unmut dann gegenüber den Müllwerkern und den Mitarbeiter*innen der Kommunalen Abfallwirtschaft. Diese sind an diesen Vorkommnissen weder Schuld noch beteiligt. Im Falle zugeparkter Straßen bei der Mülltonnenabfuhr erfolgt eine zweite Anfahrt am gleichen Tag. Eine Nachfahrt der nicht entleerten Tonnen oder Abholung des Sperrmülls am Folgetag erfolgt in diesen Fällen nicht.
Somit bleibt den betroffenen Anwohner*innen lediglich das Abwarten auf den nächsten Abfuhrtermin und ggf. das Hinweisen des Falschparkers auf sein Fehlverhalten. Für die Sperrmüllabholung muss zudem ein neuer Termin vereinbart werden.
Das Landratsamt Miltenberg bittet um die Beachtung der Regeln der Straßenverkehrsordnung und weist darauf hin, dass ein Müllfahrzeug besonders in Kurven oder an Einmündungen wesentlich mehr Platz als ein PKW benötigt.
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