Eine Neuwahl findet im Falle der Auflösung des Deutschen Bundestages innerhalb von sechzig Tagen statt, voraussichtlich am 23. Februar 2025. Gemäß § 16 Bundeswahlgesetz bestimmt der Bundespräsident den Wahltag.
Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten
Auslandsdeutsche
Wenn Sie als Deutsche bzw. Deutscher im Ausland leben, aber nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man Sie als Auslandsdeutsche bzw. Auslandsdeutscher.
Die Bundeswahlleitung informiert Sie im Internet und stellt die Formulare für den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis zum Herunterladen bereit.
Achtung: Bitte beachten Sie, dass es zwei verschiedene Antragsformulare gibt. Wählen Sie bitte unbedingt das für Sie richtige Formular aus!
Der Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl beim Wahlamt eingegangen sein. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.
Zur Bundeswahlleitung / Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für "Auslandsdeutsche".